München: Wolfsmasken-Prozess - Angeklagter muss zwölf Jahre in Haft

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In der Revisionsverhandlung verurteilt das Gericht den 47-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

verurteilte den 47-Jährigen in der Revisionsverhandlung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung.

Das heißt, dass der Mann, der im Sommer 2019 ein elfjähriges Mädchen in München vergewaltigt und dabei eine Horror-Wolfsmaske getragen hatte, nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit in einer entsprechenden Anstalt bleiben wird, zum Schutz der Allgemeinheit und weiterer potenzieller Opfer. Zudem muss der Mann ein Schmerzensgeld von 35 000 Euro bezahlen.

Christoph K. war 2021 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Mann, der im Sommer 2019 Vollzugslockerung genoss und in einer therapeutischen Wohngruppe lebte, über das Mädchen hergefallen war. Ein Gutachter bescheinigte ihm 2021 für die planvolle und überlegte Tathandlung die volle Schuldfähigkeit.

Ks. Verteidiger ging in Revision, und der Bundesgerichtshof kam zu dem Schluss, dass am Schuldspruch nicht zu rütteln sei. Allerdings hätte die Kammer bei der Bemessung der Freiheitsstrafe berücksichtigen müssen, dass auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Also ging die Causa zurück nach München, an eine andere Kammer. Die kam letztendlich zu einem nahezu identischen Urteil.

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