Münchner Klimaaktivisten müssen für 30 Tage in Polizeigewahrsam

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Blockade in München: Klima-Kleber müssen für 30 Tage in Polizeigewahrsam

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte seinen Standpunkt zu diesem Zeitpunkt schon klar gemacht: „Wir können auf keinen Fall zulassen, dass dieser gefährliche Rechtsbruch zur Regel wird. Das ist inakzeptabel und muss mit aller Konsequenz rechtlich verfolgt werden“, sagte er der Mediengruppe Bayern. Schon am Wochenende waren in

15 Klimaschutzaktivisten der Gruppierung „Scientist Rebellion“ nach einer Serie von Straßenblockaden und Festklebe-Aktionen in Gewahrsam genommen worden - aber nur für maximal eine Woche.Über dieses Beispiel hinaus ging nun der Richter, der über den Polizeigewahrsam der „Letzte Generation“-Aktivisten zu entscheiden hatte.

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