Plattformen wie X, früher Twitter, müssen die Übernahme von Nachrichteninhalten angemessen vergüten. AFP geht nun rechtlich gegen X vor.
PARIS afp | Die Nachrichtenagentur AFP hat in Frankreich eine Urheberrechtsklage gegen den Kurznachrichtendienst Twitter – kürzlich in X umbenannt – eingereicht. Die Agentur verlange die Herausgabe von Daten, um die ihr zustehende Vergütung festzulegen, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung.
Die EU hatte 2019 im Zuge einer Urheberrechtsreform Unternehmen wie Google, YouTube oder Facebook verpflichtet, Medienunternehmen und Kreative für die Übernahme von Inhalten angemessen zu vergüten. Die Novelle wurde unter anderem von Zeitungsverlegern und Nachrichtenagenturen wie AFP unterstützt. Frankreich hatte die EU-Auflagen als erster Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt.
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