Die Arbeitgeber klagen über ein „Bürokratiemonster“: Ab dem Jahreswechsel gilt das neue Lieferkettengesetz. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
das Lieferkettengesetz in Kraft. Im Amtsdeutsch heißt es „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“.
Udo Olgemöller, Experte für öffentliches Wirtschaftsrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy in Frankfurt, erklärt: „Das hört sich eindeutig an. Allerdings kann es bei Konzernen schnell kompliziert werden bei der Frage, ob die Mitarbeitenden einer Tochtergesellschaft mitzuzählen sind und welche konkreten Anforderungen das Gesetz an die Sorgfaltspflichten dieser Gesellschaft stellt.
Als relevante Risikofelder benenne das Gesetz dabei insbesondere Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit, problematische Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und Umweltschädigungen.Das für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat allein für die Klärung, wie „verbundene Unternehmen“ einzustufen sind, zwölf verschiedene Konstellationen aufgelistet.
Rechtsanwalt Olgemöller berichtet dazu aus der Beratungspraxis: „Auf welcher Ebene eines Konzerns ein solcher Human Rights Officer installiert werden soll, ob ein konzernweites Compliance-System für Lieferketten ausreicht oder jede Konzerngesellschaft für sich selbst die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherstellen muss – allein mit dieser Frage kann man sich lange befassen, um letztlich eine Lösung für den Einzelfall zu finden, die einerseits effektiv und...
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