Ein früheres Rennpferd muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg beim Verkauf nicht weniger wert sein als ein Freizeitpferd.
Ein früheres Rennpferd muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg beim Verkauf nicht weniger wert sein als ein Freizeitpferd. Ein gesundes Tier sei nicht schon deswegen mangelhaft, weil es früher einmal als Rennpferd genutzt wurde, teilte das Gericht am Mittwoch zu der Entscheidung vom 16. August mit.
Eine Frau aus dem Ammerland hatte nahe Leer das Pferd für rund 4500 Euro gekauft. Im Kaufvertrag war festgehalten, dass das Tier nur freizeitmäßig geritten worden sei und keine Dressur- und Springausbildung habe. Nach der Übergabe stellte sich den Angaben zufolge aber heraus, dass das Tier früher als Rennpferd eingesetzt wurde. Die Käuferin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag, hilfsweise die Anfechtung wegen Täuschung.
Das Landgericht Oldenburg wies die Klage ab, der zuständige Senat des Oberlandesgerichts bestätigte diese Entscheidung - die Frau hat demnach keinen Anspruch gegen die Verkäuferin. Der frühere Einsatz des Tieres als Rennpferd stelle keinen Mangel dar. Nach Einschätzung eines Sachverständige seien Einschränkungen in der Nutzbarkeit nicht eher zu erwarten als bei einem Tier, das nur als Freizeitpferd genutzt worden sei. Mögliche degenerative Gelenkerkrankungen, die die Klägerin für wahrscheinlich hielt, hingen nicht mit dem Einsatz als Rennpferd zusammen, sondern mit Alter sowie Art und Qualität der Haltung des elfjährigen Tieres.
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