Menschen, die sich zu Beginn der Pandemie im Tiroler Skiort Ischgl mit Corona infiziert hatten, können nun doch wieder auf Schadenersatz hoffen. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden - denn die Behörden dort hätten 'schuldhaft' falsch informiert.
können wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Oberlandesgericht Wien hob in einem Urteil vom Montag ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen hatte. Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen.
Dort habe die Medienstelle noch am späten Nachmittag des 5. März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien.
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