Hubertus Heil plant ein Comeback der Homeoffice-Regel – doch der Vorstoß bleibt nicht ohne Kritik. Insbesondere bei Unternehmen ist die Regel umstritten.
anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben.
Heils Vorstoß blieb nicht ohne Kritik. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände sprach von einer „Rolle Rückwärts in die Vergangenheit“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und Virologen hingegen begrüßen die neue Regel. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.
Eine Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen.
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