Polizistenmorde von Kusel: Verteidigung von Andreas S. legt Revision ein
. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Andreas S. Ende Januar eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 29-jährigen Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung.Andreas S. vor Gericht in Kaiserslautern. Er hat nun Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung eingelegt.
Der Mord an den beiden jungen Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Die Tat, so hatte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer deutlich gemacht,Den Mitangeklagten Florian V. sprach das Landgericht zwar wegen der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei und wegen Strafvereitelung schuldig, er blieb aber straffrei.
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