Im Prozess um den Tod einer 34-jährigen Afghanin sehen die Verteidiger den Vorwurf des Mordes als nicht bewiesen. Sie sprechen von Tragödie und Unfall.
Die aus Afghanistan stammenden Angeklagten sollen ihre ältere Schwester Maryam H. am 13. Juli 2021 in Berlin ermordet haben – weil sich die Mutter zweier Kinder nicht mehr an die Moralvorstellungen ihrer erzkonservativen afghanischen Familie gehalten und sich nach ihrer Flucht nach Deutschland von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt haben soll.
Die Leiche der 34-Jährigen sollen die Brüder in einem Koffer mit dem Zug nach Bayern gebracht haben. Dort wurde sie auf einem Schuttablageplatz verscharrt. Als die Tote gefunden wurde, steckte ihr Kopf in einem Müllsack, Mund und Nase waren mit Panzertape umwickelt, zudem war der Frau ein tiefer Kehlschnitt zugefügt worden. Maryam H. starb durch Ersticken oder Erdrosseln.
„Diese kleinen Freiheiten sind ihr zum Verhängnis geworden“, sagte der Anwalt. Er schloss sich der Forderung von Staatsanwältin Antonia Ernst an, die schon vor einer Woche für beide Angeklagte eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert hatte.Yousuf H. hatte im Prozess nach vielen Verhandlungstagen erklärt, seine Schwester bei einem Streit in der Wohnung seines jüngeren Bruders getötet zu haben. Er habe das nicht gewollt, Mahdi H.
Das wurde beide Male von der Kammer abgelehnt. Sie äußerten grundlegende Zweifel an der Einlassung von Yousuf H. Trotz des Geständnisses Anfang September sahen die Richter noch immer einen dringenden Tatverdacht gegen den jüngeren Angeklagten. Zudem sah die Kammer Anhaltspunkte dafür, dass die Tötung der Mutter von zwei Kindern durch den Familienrat in Afghanistan beschlossen worden sein könne.
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Getötete Afghanin: Verteidiger sprechen von UnfallIm Prozess um den gewaltsamen Tod einer Afghanin haben Verteidiger der angeklagten Brüder der 34-Jährigen in ihren Plädoyers von einem tragischen Unfall gesprochen. Die Anwälte des älteren Angeklagten forderten am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. Die Verteidiger des jüngeren Bruders verlangten Freispruch. Ihr Mandant sei nicht beteiligt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche auf jeweils lebenslange Haft wegen Mordes plädiert. Die Richter wollen nach dem rund elfmonatigen Prozess am 9. Februar ein Urteil verkünden.
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