Der Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben steht kurz vor dem Abschluss. Der Angeklagte hielt am Donnerstag das Plädoyer der Verteidigung selbst – und forderte Freispruch.
FRANKFURT/MAIN dpa | Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ließ es sich der Angeklagte Alexander M. nicht nehmen, beim Schlussvortrag der Verteidigung am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt in eigener Sache zu plädieren. Ausführlich und mit deutlichem Berliner Dialekt legte er dar, warum seiner Meinung nach in dem Verfahren kein Tatnachweis erbracht worden sei. „Es müsste mindestens noch ein Mittäter da sein.
Doch auch die Schreiben, in denen etwa der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız mit der „Schlachtung“ ihrer Tochter gedroht worden sei, seien niemals ernsthaft gewesen: „Das Projekt NSU 2.0 war nur Herumtrollerei auf hohem Niveau.“ Nebenkläger: Rolle der Polizei nicht aufgeklärt Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen Alexander M. gefordert. Verurteilt werden solle er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.
Die Verteidiger von M. warfen der Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor, in ihrem Plädoyer nicht auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme vor Gericht, sondern nur auf das Ermittlungsverfahren eingegangen zu sein. Ihr gehe es vor allem um die „Ablenkung von Missständen in kleinen Teilen der Frankfurter Polizei“. Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine „unverhältnismäßig hohe Strafmaßforderung“ gestellt.