Rechtsextreme Anschläge in Neukölln: Berliner Gericht spricht Tilo P. vom Vorwurf der Brandstiftung frei

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Urteil zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln: Gericht spricht Tilo P. vom Vorwurf der Brandstiftung frei – Geldstrafe für rechte Schmierereien.

Beihilfe geleistet, als dieser in zwei Fällen die Autos vermeintlicher politischer Gegner angezündet hat. Das Verfahren gegen Sebastian T. war zuvor abgetrennt worden, gegen ihn wird auch weiter unter anderem wegen Coronasubventionsbetrug verhandelt.

Er sei nicht bewährungsfähig, habe keine günstige Sozialprognose, sagte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft. Tilo P. war angeklagt im Verfahren zu einer ganzen Reihe rechtsextremer Straftaten, die ab 2013 in Berlin-Neukölln begangen worden sein sollen.Die beiden Brandstiftungen an den Autos des Linken-Politikers Ferat Koçak und des Buchhändlers Heinz Ostermann Anfang 2018 gelten als trauriger Höhepunkt und waren als einzige angeklagt.

Tilo P. soll zudem, gemeinsam mit Sebastian T., in mehreren Fällen Sachbeschädigungen begangen haben: Die beiden sollen im August 2017 Schmierereien und Sticker mit Sprüchen wie „Rudolf Hess das war Mord“ verbreitet haben. In mindestens drei Fällen sei im Namen des NS-Kriegsverbrechers die verbotene Sigrune verwendet worden.

In das geforderte Urteil mit einbezogen worden war auch eine weitere Strafe: Anfang Dezember hatte das Kammergericht ein Urteil bestätigt, mit dem Tilo P. zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. P. hatte vor Gericht unter anderem eingeräumt, einen Taxifahrer attackiert und schwer verletzt zu haben. Laut Gericht handelte er aus einer rassistischen Motivation heraus.

Tilo P.s Anwalt Mirko Röder hingegen hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er verwies auf die Unschuldsvermutung und sagte, dass aus Sicht vieler Prozessbeteiligter offenbar „die Unschuldsvermutung für Herrn P. nicht gilt, weil er aus der rechten Szene stammt.“

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