Die Chatgruppe war bei den Ermittlungen zu den „NSU 2.0“-Drohschreiben entdeckt worden. Hessens Innenminister will Gesetzeslage verschärfen.
Im Verfahren um eine Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten hat das Landgericht Frankfurt die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung sei mit einem Beschluss vom 13. Februar abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
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