Ein Dienstgericht in Leipzig hat dem sächsischen Richter und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Maier vorerst die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt.
Damit folgte das Gericht einem Antrag des sächsischen Justizministeriums., Maier sei wegen des entstandenen öffentlichen Eindrucks nicht mehr tragbar. Es sei angesichts seiner Tätigkeit im offiziell aufgelösten rechtsextremen"Flügel" der AfD nicht mehr sicher, dass der Richter sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig ausführe, hieß es.
Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete hatte nach Angaben des Amtsgerichts Dippoldiswalde vor zwei Wochen seinen Dienst wieder angetreten. Maier war laut Gericht für Zivilangelegenheiten und Nachlasssachen zuständig.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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