Ende Januar fallen die letzten bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen weg: die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünfte|n und für Beschäftigte in Arztpraxen. Kritik kommt von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Amtskollege Holetschek hält dagegen.
: Der SPD-Politiker kritisierte via Twitter die Ankündigung seines bayerischen Amtskollegen Klaus Holetschek , Ende Januar die letzten landesrechtlichen Maskenpflichten auslaufen zu lassen. "In Bayern kann es jetzt passieren, dass ein infizierter asymptomatischer Arzt viele alte oder chronisch kranke Patienten infiziert. Weil er keine Maske trägt", warnte Lauterbach. "Für dieses Risiko sind die Fallzahlen im Moment noch zu hoch.
Holetscheks Antwort ließ nicht lange auf sich warten. "Wir setzen in Bayern eben mehr auf Eigenverantwortung statt auf Vorschriften", betonte er. "Deshalb sollten auch die Einrichtungen mit ihrer Sachkompetenz selbst entscheiden, wo Masken weiterhin getragen werden müssen - in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen." Holetschek und LauterbachDer bayerische Gesundheitsminister hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass im Freistaat "mit Ablauf des 31.
Damit hebt Bayern in seiner Corona-Verordnung die letzten Schutzmaßnahmen auf. Bestehen bleiben nur noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesweiten Testpflichten in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes schreibt darüber hinaus bis 7. April FFP2-Maskenpflichten in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen vor.
Holetschek forderte den Bundesminister auf, diese Maßnahmen vorzeitig auszusetzen. Ein "geeigneter Zeitpunkt" wäre nach Meinung des CSU-Politikers der 2. Februar. Für dieses Datum ist das Ende der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr von Bus und Bahn angekündigt. Zudem soll an dem Tag die Corona-Arbeitschutzverordnung wegfallen.Lauterbach hatte eine Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen Anfang der Woche abgelehnt.
Anderer Meinung ist der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. "Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun", sagte er kürzlich der "Welt". Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert Koch-Instituts selbst entscheiden können.
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