Eine junge Frau klagte zunächst erfolglos gegen den Hersteller eines Covid-19-Impfstoffs. In zweiter Instanz will ein Gericht die Hinweise nun prüfen.
BERLIN taz |Rund 65 Millionen Menschen haben sich seit Dezember 2020 in Deutschland gegen einen schweren Verlauf von Covid-19 impfen lassen. In sehr seltenen Fällen hatte diese Impfung dramatische Folgen für die Geimpften. Einige dieser möglichen Impfschäden werden aktuell vor Gerichten verhandelt, bislang gab es in erster Instanz mehrheitlich Klageabweisungen.
Als die Klägerin, die zu dem Zeitpunkt bei der Diakonie arbeitete, am 10. März 2021 mit dem Impfstoff geimpft wurde, habe es keine Therapiefreiheit gegeben und auch keine angemessene Aufklärung, so Anwalt Loeschner. Verfahren „noch nicht entscheidungsreif“ Nachdem weitere Thrombosen gemeldet wurden, setzten diverse Länder die Impfung mit Astrazeneca aus, am 15. März auch Deutschland. Nach einer Sicherheitsprüfung stufte die Europäische Arzneimittelbehörde die Impfung mit Astrazeneca am 18. März weiter als sicher ein, nahm aber einen Warnhinweis auf sehr seltene Fälle spezieller Thrombosen auf. Am 30.
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