„Zur präventiven Gefahrenabwehr“: Stadt München verbietet Klima-Kleber-Proteste per Allgemeinverfügung
Das Verbot werde per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr verhängt und gelte vom 10. Dezember bis zum 8. Januar, erklärte das Presse- und Informationsamt der Stadt am Freitag. Es gelte für sämtliche Versammlungen, „bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist“.
Das Verbot erstreckt sich demnach auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und sogenannte Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind, sowie auf Autobahnen, inklusive den dortigen Schilderbrücken. Verboten ist dort sowohl das Veranstalten als auch die Teilnahme an solchen Protestaktionen.
Nach einer gut einwöchigen Pause hatten Aktivisten der „Letzten Generation“ am Montag ihre Klimaproteste wieder aufgenommen und sich dabei insbesondere auf München konzentriert. Seit Montag kam es sowohl im Innenstadtbereich Münchens als auch auf Autobahnen im Stadtgebiet zu verschiedenen Blockadeaktionen, die jeweils erhebliche Verkehrsbehinderungen auslösten.
Die Aktivistinnen und Aktivisten wollen eigenen Angaben zufolge mit ihren Aktionen auf das drängende Problem des Klimawandels hinweisen.
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