Sie scheint so umstritten wie überfällig: die Wahlrechtsreform auf Bundesebene. Vor allem die CSU hat kein gutes Haar an dem Vorhaben der Ampel gelassen. Nun hat Bundespräsident Steinmeier den Weg für das entsprechende Gesetz frei gemacht.
Die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das entsprechende Gesetz am Donnerstag unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Da der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts nach dem Grundgesetz frei ist, habe Steinmeier keinen verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt für die Überprüfung des neuen Rechts gehabt, hieß es.
Im Bundespräsidialamt wurde einerseits darauf verwiesen, dass politische Fragen bei der Ausfertigungsprüfung eines Gesetzes keine Rolle spielen dürften. Zugleich wurde betont, dass das Wahlrecht die demokratische Legitimation der Machtausübung regele. "Deshalb ist das Vertrauen in die Fairness der Regeln von überragender Bedeutung." Zu den demokratischen Traditionen gehöre es, Änderungen mit einer möglichst breiten Mehrheit vorzunehmen.
Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Stärke einer Partei im Parlament ist allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend.
Künftig wird jede Partei nur noch so viele Mandate erhalten, wie ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate holt. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus. Dies wird vor allem von der CDU und der CSU kritisiert. Dass die Grundmandatsklausel wegfällt, erzürnt neben der CSU auch die Linke.
Der Bundespräsident überprüft vor der Unterzeichnung in jedem Fall, ob ein Gesetz nach den Regeln des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Er kann die Unterzeichnung auch verweigern, wenn ein Gesetz nach seiner Auffassung inhaltlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies geschah in der Geschichte der Bundesrepublik mehrfach.
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