50-Stunden-Streik bei der Bahn: Was tun, wenn der Zug ausfällt?
Bahnreisende müssen ab Sonntag wegen bundesweiter Streiks mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Was tun, wenn Züge ausfallen oder stark verspätet sind?
Kommt es wegen der Streiks zu Verspätungen und Zugausfällen, können Bahnkunden sich außerdem auf die allgemeinen Fahrgastrechte berufen.Ob wegen Streiks oder aus anderen Gründen: Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten entfällt die Zugpreisbindung. Für die Berechnung der Verspätung ist immer die Ankunft am gebuchten Zielbahnhof maßgeblich - und zwar über die gesamte Reisekette hinweg, samt Umstiegen. Das heißt, auch wer einen Anschluss verpasst und deswegen verzögert ankommt, wird entschädigt.
Alternativ kann das Fahrgastrechte-Formular auch ausgefüllt bei einem Reisezentrum abgegeben oder per Post eingesendet werden. Dem Formular sollte die Originalfahrkarte und eine Bestätigung der Verspätung beigefügt werden. Diese Bestätigung stellen die Zugbegleiter oder die Reisezentren aus.
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