Streik im Bus-, Bahn- und Flugverkehr: Was Reisende wegen des Warnstreiks jetzt wissen müssen

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Streik im Bus-, Bahn- und Flugverkehr: Was Reisende wegen des Warnstreiks jetzt wissen müssen
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An deutschen Bahnhöfen und Flughäfen geht am Montag fast nichts mehr: Hunderttausende Beschäftigte legen ihre Arbeit nieder. Wer unterwegs ist, hat Rechte – und kann von wichtigen Hinweisen profitieren. Eine Übersicht.

Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.Die Cityfunktion allerdings gilt nicht an einem anderen Tag, in dem Fall muss ein Ticket für die An- und Abreise zum Bahnhof gekauft werden.

Wer zeitlich nicht ausweichen kann, kann sich gemäß der gesetzlichen Fahrgastrechte den Fahrpreis für den ausgefallenen Zug vollständig erstatten lassen.rechnen mit massiven Einschränkungen, auch »wenn sie nicht direkt bestreikt« werden – so formulieren es etwa Metronom, erixx oder die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft auf ihren Webseiten. Informationen über Ausfälle und Störungen werden wohl erst nach und nach bekannt gegeben.

Da bei diesem Warnstreik das Flughafenpersonal und nicht Angestellte der Fluggesellschaften die Arbeit niederlegen, haben die Passagiere und Passagierinnen in der Regel keinen Anspruch aufnach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Nach dieser stünden ihnen sogenannte Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro zu – allerdings nur, wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.gebucht hat und am Montag abfliegen wollte, sollte den Veranstalter kontaktieren.

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