Streit um Shisha-Tabak von Haftbefehl: Wem gehört das Wort 'Brudi'?

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Streit um Shisha-Tabak von Haftbefehl: Wem gehört das Wort 'Brudi'?
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Am Landgericht München wird ein ungewöhnliche Fall verhandelt: Es geht darum, wem das Wort 'Brudi' gehört. Genauer gesagt darum, wer seinen Shisha-Tabak so nennen darf.

, der sich um die Frage dreht: Wem gehört das Wort"Brudi"? Der Rapper Haftbefehl hatte den Begriff durch seinen Song"Frankfurt Brudi" aus dem Jahr 2015 in Deutschland bekannt und populär gemacht. Seitdem gehört er für viele zur Jugendsprache. Brudi ist aber auch ein Tabak, genauer gesagt ein Shisha-Tabak, der von Haftbefehl vertrieben wird. Das will sich nun ein Geschäftsmann nicht gefallen lassen.

Der 37-Jährige, der auch für Hits wie"Chabos wissen wer der Babo ist", verkauft neben seinen Songs auch andere Produkte. Darunter befindet sich neben Eistee auch Tabak für die Shisha. Die Tabak-Sorten hat er nach Worten benannt, welche man aus seinen Songs kennt. Die Geschmacksrichtung Apfel-Lakritze heißt"Chabos", Citrus-Himbeere wird unter"Babos" geführt. Und dann gibt es eben noch"Brudi". Geschmacksrichtung: Blaubeere-Menthol.

Der Anwalt von Haftbefehl folgt allerdings der Argumentation, dass sein Mandant ein"Gewohnheitsrecht" an"Brudi" habe. Ohne den Rapper wäre demnach keine massentaugliche Verwendung des Begriffs möglich gewesen - und damit auch keine verkaufsfördernde Wirkung für Shisha-Tabak. Der Kläger sei daher ein Trittbrettfahrer, so die Logik des Anwalts.

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