»Systemisches Versagen«: Bundesamt für Justiz leitet Bußgeldverfahren gegen Twitter ein

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»Systemisches Versagen«: Bundesamt für Justiz leitet Bußgeldverfahren gegen Twitter ein
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Laut Gesetz müssen soziale Netzwerke in einer bestimmten Frist auf Beschwerden reagieren. Twitter hat nach Ansicht des Bundesamts für Justiz gegen diese Vorschriften verstoßen – nun drohen Konsequenzen.

Vorgeworfen werden dem Dienst von Elon Musk Versäumnisse im Umgang mit Nutzerbeschwerden, die über Einzelfälle hinausgehen. Grundlage des Verfahrens ist das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Das NetzDG schreibt Diensten wie Twitter unter anderem vor, dass sie ihnen gemeldete, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen oder sperren müssen.

Das Bundesamt für Justiz hat ein Bußgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet. Dem BfJ liegen hinreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat.An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.

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