Um Kinder zu schützen, müssen Autofahrer an Schulen oft auf 30 km/h abbremsen. Ob diese Regelung auch außerhalb der Schulzeiten gilt, beschäftigte bereits mehrere Gerichte.
. Diese fällt besonders hoch aus, wenn der Raser innerhalb einer Ortschaft unterwegs war. Nicht zuletzt deshalb sollten Verkehrsteilnehmer vor allen Dingen innerorts ganz besonders aufmerksam auf die Beschilderung am Straßenrand achten.Dass in der Nähe vieler Bildungseinrichtungen 30 statt der sonst üblichen 50 Stundenkilometer gelten, wird auf den entsprechenden Verkehrszeichen oftmals mit dem Wort „Schule“ verdeutlicht.
Folgt man dieser Entscheidung, muss also auch während der Schulferien zu den auf den Schildern angegebenen Zeiten auf Tempo 30 abgebremst werden. Wie die ADAC-Experten weiter berichten, ist die Rechtssprechung zu diesem Thema jedoch keinesfalls einheitlich. In der Vergangenheit kam beispielsweise das Amtsgericht Wuppertal zu der Entscheidung, dass das Zusatzschild mit der Angabe des Zeitraums für die Tempo-30-Regel nicht an gesetzlichen Feiertagen gelte.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können. Auch wenn sich die Kleinen also streng genommen nicht zum Lernen in der Schule aufhalten müssen, kann laut der Entscheidung des Gerichts nicht garantiert werden, dass im Gebiet nahe einer Schule nicht doch vergleichsweise viele Kinder auf den Straßen unterwegs sind.
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