Bei dem Terroranschlag am französischen Nationalfeiertag 2016 in Nizza sterben 86 Menschen. Nun wird das Urteil gegen acht mutmaßliche Unterstützer des Attentäters erwartet.
Laut Staatsanwaltschaft war dieses angebliche Bekenntnis trotz der Radikalisierung des Täters reiner Opportunismus, eine Verbindung zum IS habe es nicht gegeben.
Seit September rollte ein Spezialgericht in Paris den Anschlag in Nizza auf. Mehr als 2000 Angehörige und Opfer traten als Nebenklägerinnen und Nebenkläger auf. Über vier Wochen hinweg berichteten sie vor Gericht von ihren Erinnerungen an die Attacke und von den Spuren, die der Terrorakt bei ihnen hinterlassen hat.
Er habe sich zahlreiche Enthauptungsvideos der Terrormiliz angesehen, intensivste – irgendwann tägliche – Recherchen betrieben etwa zum Geschehen in Syrien und dem Irak, zu Terroraufrufen, zum IS und zu Al-Kaida wie auch zum Aufputschmittel Captagon, das als „Dschihadisten-Droge“ gilt. „Der Täter wollte sehr eindeutig eine dschihadistische Dimension geben“, hieß es im Schlussplädoyer der Anklage.
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