Bayerns Städte wollen, dass der Freistaat weiter für die Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen zahlt - obwohl sie dazu rechtlich verpflichtet wären.
zahlen müssen - auch wenn sie nach einem entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts rechtlich dazu verpflichtet wären.Der Freistaat sollte stattdessen „den kommunalen Anteil an den Kosten der Unterkunft, also Miete und Heizung, für Geflüchtete übernehmen“, so die Forderung von Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr, der Vorsitzender des Städtetags ist.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundeskabinetts, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni Grundsicherung erhalten können. Was Sozialleistungen angeht, würden sie dann nicht mehr wie Asylsuchende, sondern wie Arbeitssuchende behandelt. In diesem Fall müssten nach Angaben des Städtetags kreisfreie Städte und Landkreise eigentlich etwa ein Drittel der Kosten für Unterkunft und Heizung zahlen.
Ein „Rückzug“ des Staates bei der Finanzierung „würde die Kommunen überfordern“, warnte Pannermayr am Mittwoch in München. Bisher habe es eine Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern gegeben. Dieses System zur Unterbringung müsse aufrechterhalten werden, forderte er. Das müsse für dezentrale Unterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte gelten.