Unschuldig im Gefängnis: Verdächtig des Justizirrtums

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Saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis? In München wird der sogenannte Badewannenmord verhandelt – zum dritten Mal.

MÜNCHEN taz | Als Manfred Genditzki am Mittwochmorgen den Gerichtssaal A 101 im Münchner Justizgebäude betritt, tut er dies zum ersten Mal als freier Mann. Einen dringenden Tatverdacht sieht das Gericht bei dem 62-Jährigen nicht. Dabei ist es exakt der Mann, der in diesem Gebäude bereits zwei Mal wegen des Mordes an Liselotte K. verurteilt worden ist und dafür mehr als 13 Jahre in Haft saß. Also genau wegen der Sache, um die es auch am Mittwoch wieder geht.

Es klingt fast verharmlosend, wenn Genditzki selbst nur von einem „Auf und Ab der Gefühle“ und von „vielen schlechten Tagen“ spricht, die er im Knast verlebt habe. Den Text, den der Staatsanwalt vorliest, hört Genditzki nicht zum ersten Mal. Die Anklageschrift trägt das Datum des 18. August 2009, war schon Grundlage des ersten Verfahrens. Doch seither hat sich viel getan. Nicht nur wurde Genditzki zweimal aufgrund einer wackligen Indizienlage zu lebenslanger Haft verurteilt, erstmals 2010 und dann noch einmal in der Revision 2012.

Motiv: ein bloßer Streit? So weit sind sich alle Seiten über den Hergang der Ereignisse einig. Doch was die Todesursache angeht, da gehen die Schilderungen auseinander. Während Genditzki angab, das Haus nach dem gemeinsamen Kaffee verlassen zu haben, ohne dass etwas Besonderes vorgefallen sei, kamen Polizei und Staatsanwaltschaft schnell zu der Auffassung, dass sie es hier mit einem Gewaltverbrechen zu tun haben. Vom „Badewannenmord“ war in der Folge stets die Rede.

Dass es sich um keinen Unfalltod gehandelt haben konnte, schloss das Gericht vor allem aus dem Gutachten des Rechtsmediziners, der K. obduzierte. Demnach hätte die Tote anders in der Badewanne liegen müssen, wenn sie gestürzt wäre. Außerdem habe die Leiche zwei Hämatome am Kopf festgestellt, die nicht von einem Sturz hätten herrühren können.

Ein thermodynamisches Gutachten kam zudem zu dem Schluss, dass der Todeszeitpunkt wesentlich später gelegen haben muss, als ursprünglich angenommen. Genditzki gäbe dies ein Alibi. Auch die These des Gerichts, es habe keinen Grund für Liselotte K. gegeben, selbst Wasser in die Wanne einlaufen zu lassen, da sie zu der Zeit nur noch mit Hilfe des Pflegediensts badete, scheint mittlerweile zweifelhaft: Eine Bekannte von K.

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