Das nach monatelanger Verzögerung nun angekündigte Verfahren zur Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende stößt auf Kritik. Das sind die Gründe.
„Wir müssen aufpassen, dass sich junge Menschen nicht ungerecht behandelt fühlen. Anders als bei Rentnern und Berufstätigen, wurde hier mit dem Online-Antrag eine zusätzliche Hürde geschaffen“, sagte die Grünen-Digitalpolitikerin Misbah Khan der Deutschen Presse-Agentur.
Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können. Sachsen-Anhalt hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll. Bundesbildungsministerin hatte erklärt: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen.
Dass die Studierenden bis heute noch nicht die Möglichkeit hätten, die 200-Euro-Energiepauschale zu beantragen, sei „sehr unglücklich“, sagte Khan. Zwar sei mittlerweile ein Antragsportal geschaffen worden, die finale Beantragung werde jedoch erst in Kürze möglich sein. Die Digitalisierung der Verwaltung biete große Chancen, sagte die Grünen-Politikerin. Schnelle Einmalzahlungen und einfache Antragsverfahren gehörten ebenfalls dazu.
Die Studierenden und Fachschüler benötigten für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung, hieß es in Fragen und Antworten des Ministeriums zum Energiepreisgeld.
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