Das Berliner Verwaltungsgericht hatte geprüft, ob der Bundestag Gerhard Schröder Sonderrechte entziehen durfte. Der frühere Bundeskanzler scheiterte nun mit seiner Klage.
hat laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags ab. Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, das Büro gestrichen.
Schröders Büro wurde „ruhend gestellt“ – das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.
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