Urteil im Missbrauchsprozess Wermelskirchen: 14 Jahre und 6 Monate Haft für angeklagten Ex-Babysitter. Das Kölner Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann den Kindern, die er betreuen sollte, in 122 Fällen sexualisierte Gewalt angetan hat.
Das Kölner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 45-jährige Mann den Kindern, die er betreuen sollte, in 122 Fällen sexualisierte Gewalt angetan hat. Die Übergriffe hatte der Verurteilte gefilmt. Er hatte die Taten eingestanden.
Dass der Richter zusätzlich zur Haftstrafe Sicherungsverwahrung anordnete, hat für den Verurteilten schwere Folgen. Unter Umständen wird er nie wieder auf freien Fuß gelangen. Den Urteilsspruch nahm der 45-Jährige ohne äußerliche Regung mit gesenktem Haupt hin.Zu gravierend waren die Anklagepunkte, die die Vorstellungskraft selbst hartgesottener Gerichtsbeobachter sprengten. Im Prozess hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt.
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