Urteil: Kunde muss zahlen, wenn er auf E-Mail mit gefälschter Rechnung reinfällt Kriminalität EMail Verschlüsselung
Ein Käufer eines Gebrauchtwagens muss den vereinbarten Preis auch dann an den Verkäufer zahlen, wenn er ihn bereits an einen Dritten nach Erhalt einer E-Mail mit einer gefälschten Rechnung mit anderer Bankverbindung überwiesen hat. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27. Juli entschieden und damit den entgegengesetzt lautenden Beschluss des Landgerichts Mosbach vom Mai 2022 aufgehoben.
Elf Tage später forderte der Verkäufer das bei ihm nicht angekommene Geld ein. Erst dann stellte sich laut den Gerichtsdokumenten heraus, dass die zweite E-Mail aufgrund eines "Hackerangriffs" von einer unbefugten dritten Person versandt worden war. Der Verkäufer stellte daraufhin Anzeige und klagte gegen den Käufer, da dieser eine Zahlung an ihn ablehnte und seine Pflichten aus dem Kaufvertrag bereits erfüllt sah.
und verurteilte den Käufer, dem Kläger den ausgemachten Preis nebst Zinsen und die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Eine Revision ließ es nicht zu.Umfragen immer ladenIch bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
. Die relevante Frage wäre gewesen, ob die Mail vom Server des Verkäufers kam. Der entsprechende Header sei aber offenbar gar nicht geprüft worden.
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