Das Brandenburger Verfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Fraktion zum Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag zum überwiegenden Teil zurückgewiesen. Nur in einem von mehreren Anträgen des Organstreitverfahrens entschied das Gericht nach Mitteilung vom Montag, dass das Minderheitenrecht im Ausschuss verletzt worden sei. Der Ausschuss hatte mit seiner Mehrheit fünf Beweisanträge der drei AfD-Mitglieder sowie einen Antrag auf Ordnungsgeld gegen einen Experten abgelehnt.
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Die Richter wiesen auch zurück, die Vorsitzende des Europäischen Ethikrates, Christiane Woopen, zu befragen. Die AfD-Fraktion habe eine Verletzung ihrer Minderheitenrechte nicht ausreichend dargelegt. Das Gericht bestätigte zudem die Entscheidung der Ausschussmehrheit, den Antrag auf Ordnungsgeld gegen einen Experten zurückzuweisen, der ein Gutachten aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hatte.
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