Anhebung des Rentenalters in Frankreich - Verfassungsrat billigt Macrons Rentenreform - aufatmen kann er noch nicht
Die Rentenreform von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron versetzt Frankreich seit Monaten in Unruhe.Die umstrittene Rentenreform von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kann in Kraft treten. Der Verfassungsrat erklärte das Vorhaben zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre am Freitag im Kern für verfassungskonform. Für Macron ist es ein Erfolg in dem monatelangen Streit um die Reform.
Macron und die Mitte-Regierung wollen mit der Reform ein drohendes Loch in der Rentenkasse verhindern. Die Einzahldauer für eine volle Rente soll schneller steigen. Derzeit liegt das Renteneintrittsalter bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag - das soll so bleiben.In Frankreich protestieren weiterhin Tausende gegen die beschlossene Rentenreform der Regierung - so wie hier in Paris.Das Vorhaben ist in Frankreich äußerst umstritten.
Um eine drohende Schlappe zu verhindern, entschied die Regierung in letzter Minute, die Reform ohne finale Abstimmung durch die Nationalversammlung zu drücken. Linke und Rechtsnationale Abgeordnete, linke Senatoren und auch Premierministerin Élisabeth Borne riefen anschließend den Verfassungsrat an.Die Abgeordneten monierten unter anderem, dass die Regierung die Reform in einem Haushaltstext verpackte und die Debattenzeit im Parlament verkürzte.
Auch wenn die Gewerkschaften die Entscheidung des Verfassungsrats respektieren wollen, könnten die Proteste gegen die Reform weiter gehen. Denkbar ist, dass es nun mehr spontane Aktionen geben könnte - möglicherweise erneut mit Ausschreitungen und Gewalt. Einige radikalere Gruppen könnten ihre Streiks zudem fortführen. Einem Verfahren für ein Referendum, das das Renteneintrittsalter auf 62 Jahre deckeln wollte, erteilte der Verfassungsrat eine Absage.
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