SPD, Grüne und FDP haben eine Klausel gekippt, die für Linke und CSU ein Sicherheitsnetz bedeutete. War das Absicht – oder ein Kollateralschaden?
Der Deutsche Bundestag soll schrumpfen: von aktuell 736 Abgeordneten auf künftig nur noch 630 Foto: Kay Nietfeld/dpa
Doch auch die CSU könnte es treffen: Die hatte bei der Bundestagswahl 2021 in Bayern zwar 45 Direktmandate und 31,7 Prozent der Stimmen geholt, bundesweit macht das aber nur 5,2 Prozent aus. Die Fünfprozenthürde ist der Partei also bedrohlich nah. Wenig später steht Till Steffen, Hartmanns Counterpart von den Grünen, am Redepult. „Wir machen einen Vorschlag, der auch den kleinen Parteien gerecht wird“, sagt er. „Wir finden, auch für die CSU ist es richtig, dass es künftig die Grundmandatsklausel gibt. Deswegen halten wir daran fest, auch wenn es verfassungsrechtlich nicht zwingend ist.“
Montag, 6. Februar, Raum 2.600 im Paul-Löbe-Haus. Der Innenausschuss des Bundestags hat zehn Sachverständige zu einer Anhörung geladen. Zwei der Experten, die auf dem Ticket der Union gekommen sind, bringen vehemente Kritik an der Grundmandatsklausel vor.
„Wir sind davon ausgegangen, dass die Union mit einer Klage auf die Grundmandatsklausel zielen wird“, sagt der Grüne Till Steffen. Und Konstantin Kuhle, der Obmann der FDP, argumentiert im Bundestag: „Der Verzicht auf eine Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht mit weniger verfassungsrechtlichen Risiken behaftet, als es die Einführung einer neuen Grundmandatsklausel gewesen wäre.“
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