„Wir werden nicht vorschnell resignieren“: Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft Berufung Teilfreispruch im Neukölln-Prozess. Berlin
einen der beiden Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Es verurteilte den 39-Jährigen lediglich wegen Sachbeschädigung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro . In drei Fällen davon wurde er wegen des Verwendens vonDas Gericht habe feststellen können, dass der Beschuldigte eine rechte Gesinnung habe, sagte Richterin Ulrike Hauser bei der Urteilsverkündung.
, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft sollten sie eingeschüchtert werden.
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