Ein Mann ersticht im Monbijoupark einen Jungen. Er wird erst wegen Totschlags verurteilt, in einem Revisionsprozess wegen Mordes. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Mord Berlin
. Demnach soll der Angeklagte den Jungen nach einem belanglosen Vorfall mit einem wuchtigen Messerstich in die Herzgegend getötet haben, „um dem Jungen eine Lektion zu erteilen und als ‚Sieger vom Platz‘ zu gehen“, wie es in der BGH-Mitteilung hieß. Dies sei als niedriger Beweggrund gewertet worden.Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft und der palästinensische Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet.
Der 13-Jährige habe auf ein Handy geschaut und die Begleiterin des Angeklagten beinahe angerempelt. Es sei zu einem kurzen, hitzigen Wortwechsel gekommen, hieß es vergangenes Jahr im Berliner Urteil. Der Angeklagte, ein wegen Gewalttaten vorbestrafter und zu Impulsausbrüchen neigender Mann, habe sein Messer gegen den Unbewaffneten gezogen.nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park.
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