Im James-Simon- und im Monbijoupark in Mitte ist nachts Alkohol verboten. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen.
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.In erster Linie ist das Ordnungsamt des Bezirks Mitte zuständig. Das ist zwischen Sonntag und Donnerstag allerdings nur bis 22 Uhr sowie freitags und sonnabends bis 24 Uhr im Dienst. Danach ist die Kontrolle Sache der Polizei. „Der Bezirk hat ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Berliner Landespolizei gestellt“, heißt es aus dem Rathaus Mitte.
Seit 2020 ein gewohntes Bild: Die Berliner Polizei muss in großer Stärke im James-Simon-Park anrücken und ihn nach Ausschreitungen und Auseinandersetzungen immer wieder räumen .Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dabei kann ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro oder ein Bußgeld verhängt werden. Bei Letzterem liegt der Rahmen zwischen 100 und 3000 Euro.Nein.
Und auch im Bezirksamt selbst gibt es kritische Stimmen. „Ich halte das Verbot für extrem schwierig umsetzbar“, sagte ein Mitarbeiter der Berliner Morgenpost. Wie wolle man kontrollieren, ob wirklich niemand Alkohol dabeihat? Und wo werde die Grenze zwischen denen, die sich im Park aufhalten, und denen, die ihn nur durchqueren und entsprechende Getränke mitführen dürfen, gezogen? „Es ist alles sehr schwammig“, so der Mitarbeiter weiter.
Im Bezirksamt Pankow kommt man bei ähnlichen Problemen zu ganz anderen Schlussfolgerungen als in Mitte. Es überwiegen rechtliche und praktische Zweifel an der Umsetzbarkeit eines nächtlichen Alkoholverbots. Der Grundsatz lautet: Wenn ein Alkoholverbot greifen soll, dann ausnahmslos.
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