Der Bundesfinanzhof in München (BFH) hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. Es ist eine richtungsweisende Entscheidung.
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, nun hat sie das oberste Bundesgericht in Finanzangelegenheiten verkündet: Der Bundesfinanzhof in
hat die Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Der Soli ist nicht verfassungswidrig. Das gab der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag bekannt.Die endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Soli muss nun das Bundesverfassungsgericht treffen. Die Einschätzung des Bundesfinanzhofs ist allerdings als richtungsweisend einzustufen und dürfte ein starkes Signal sein.
Zuvor war der Soli vom Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht stets als verfassungsgemäß beurteilt worden. Die Karten wurden durch die Reform der Abgabe in der vergangenen Wahlperiode und das Auslaufen des Solidarpakets für die neuen Länder allerdings neu gemischt. Das Urteil des Bundesfinanzhofs war daher mit Spannung erwartet worden. Erzwungen haben es ein Steuerberater aus Aschaffenburg und seine Ehefrau.
Das Verfahren am Bundesfinanzhof war auch aus politischer Sicht brisant. Das Bundesfinanzministerium um FDP-Chef Christian Lindner hat sich aus dem Verfahren zurückgezogen. Der Bundesfinanzminister würde den Solidaritätszuschlag dreißig Jahre nach seiner Einführung am liebsten sofort abschaffen. Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt.
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