Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten via RND_de (him)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Impfpflicht gegen das Coronavirus in der Bundeswehr bestätigt. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Verwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er wies am Donnerstag die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück.
Zuvor hatten die Beteiligten ihre Plädoyers gehalten. Die „unselige Duldungspflicht muss gekippt werden“, betonte der Rechtsanwalt der Kläger, Wilfried Schmitz, in seinem Schlussvortrag. Bei der Impfung handele es sich um ein gefährliches Experiment, dass mit der Würde des Menschen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar sei.
Kurzfristige Impfreaktionen sind beispielsweise Schmerzen an der Einstichstelle, Muskelschmerzen oder Fieber. Über solche Symptome berichten Geimpfte sehr häufig. Sie klingen aber in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab. Schwerere Nebenwirkungen können auch vorkommen. Aber ernsthafte Sicherheitsprobleme sind äußerst selten, betont etwa die EMA.
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