Bei der Kaffeehaus-Kette enthalten mehrere Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht. Nun fordern Kläger Schadensersatz in Millionenhöhe.
Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten. US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan lehnte am Montag den Antrag des Unternehmens ab, den größeren Teil einer Sammelklage abzuweisen. Schließlich würden viele Verbraucher erwarten, dass ihre Getränke die Früchte, die in ihrem Namen erwähnt werden, auch tatsächlich enthalten.
Die Kläger Joan Kominis aus Astoria in New York und Jason McAllister aus Fairfield in Kalifornien sagten, die Hauptzutaten seien Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt. Das verstoße gegen die Gesetze zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten.Starbucks argumentierte, die Produktnamen würden den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten beschreiben.
Richter Cronan sagte jedoch, dass im Gegensatz zum Begriff „Vanille“, der Gegenstand vieler Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass „Mango“ oder „Passionsfrucht“ Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat auch tatsächlich zu enthalten.
Außerdem könne es sehr wohl Verwirrung geben, weil andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt würden, auch wirklich enthielten. So sei im Ice Matcha Tea Latte Matcha und Honey Citrus Mint Tea enthalte Honig und Minze. Gefordert wird in dem Prozess ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar. Der Anwalt Robert Abiri sagte, er freue sich darauf, die Gruppe der Kläger zu vertreten.
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