Antwort auf eine alte Frage: Eltern müssen laut Bundesverfassungsgericht zwar bei der Pflegeversicherung besser gestellt werden, doch bei Renten- und Krankenversicherung gibt es keinen weiteren Familienbonus. W_Janisch
eine große Frage aufgeworfen: Müssen Eltern bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung bessergestellt werden als Kinderlose - weil sie durch ihre Kinder zum Erhalt des Systems beitragen? Das war gleichsam nur ein Nebensatz in einem Urteil, mit dem Karlsruhe damals für Menschen mit Kindern niedrigere Beiträge in der Pflegeversicherung durchgesetzt hatte.
Das Gericht beanstandet, dass in der Pflegeversicherung lediglich zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird, aber bei den Beiträgen keinerlei Unterscheidung nach der Zahl dergetroffen wird. Wer ein Kind hat oder drei oder fünf, zahlt derzeit unterschiedslos 3,05 Prozent vom Bruttoeinkommen in die Pflegeversicherung, wohingegen Kinderlose 3,4 Prozent zahlen. Nun geht das Gericht einen Schritt weiter: Künftig muss auch nach der Zahl der Kinder unterschieden werden.
Im Pflegeversicherungsurteil von 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht vor allem deshalb eine Entlastung von Familien gefordert, weil Kinder eben auch ein Beitrag zum Erhalt der Sozialversicherungssysteme seien:"Wird ein solches allgemeines, regelmäßig erst in höherem Alter auftretendes Lebensrisiko durch ein Umlageverfahren finanziert, so hat die Erziehungsleistung konstitutive Bedeutung für die Funktionsfähigkeit dieses Systems", argumentierte es damals.
Doch bei der Rentenversicherung hat sich auf der Beitragsseite danach nichts getan. Das Bundessozialgericht hatte seither zwar immer wieder über solche Klagen zu entscheiden, weigerte sich aber beharrlich, die Anregung aus Karlsruhe umzusetzen, an die es sich ausdrücklich nicht gebunden fühlte, weil Karlsruhe eben nur zur Pflege, nicht zur Rente geurteilt hatte.
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