Unangemeldete „Spaziergänge“ von Impfgegnern dürfen in Brandenburg doch vorbeugend verboten werden. Das hat nach B.Z.-Informationen das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Damit folgten die Richter einer Beschwerde des Brandenburger Innenministeriums.
Am vergangenen Freitag hatte das Cottbusser Verwaltungsgericht das präventive Verbot von unangemeldeten Versammlungen für rechtswidrig erklärt. Begründung: Eine Infektionsgefahr durch die „Spaziergänge“ sein nicht ausreichend durch die Versammlungsbehörde belegt worden.Brandenburgs Polizeisprecher Torsten Herbst zur B.Z.: „Wir begrüßen den Beschluss des OVG ausdrücklich. Es ging uns nicht darum, Versammlungen zu verbieten.
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