Zum ersten Mal wurde ein Bundeswehrsoldat wegen rechten Terrors verurteilt: Franco A. muss für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis.
Franco A. im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt am Freitag Foto: Boris Roessler/dpa
Dass der Bundeswehroffizier Franco A. einen Anschlag geplant hat, davon ist das Oberlandesgericht Frankfurt überzeugt. Der 33-Jährige wurde deswegen am Freitag zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus seiner rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag geplant hat, der „bestimmt und geeignet“ ist, die Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen.
Zuletzt hatte sich aber abgezeichnet, dass der Senat nun doch zu einer Verurteilung tendiert. Dazu hat auch der Angeklagte selbst beigetragen, der manches zugab, an den entscheidenden Stellen aber nichts zur Sache beitrug und sich stattdessen mit NS-Devotionalien erwischen ließ. Die Vertreterin des Generalbundesanwalts, Karin Weingast, bezeichnete das Urteil als „wichtigen Erfolg bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“.
Unterstützung im Saal Franco A. war mit seinen Gedanken nicht allein und er war nicht alleine unterwegs. Wegen Terrors vor Gericht stand aber doch allein er. Ursprünglich galten zwei Kameraden als mutmaßliche Mittäter. Sie saßen in Untersuchungshaft, die Terrorermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Einer wurde verurteilt, weil er Waffen für Franco A. aufbewahrt hatte. Er verfolgt die Urteilsverkündung als Zuschauer.
Und er hat im Juli 2016 mit einem Schnellfeuergewehr G3 samt Zielfernrohr Schießen geübt, wenige Tage nachdem er die Tiefgarage der Stiftung in Berlin ausspionierte. Zur angeblichen Selbstverteidigung sei all das nicht nötig, sagt der Richter. Auch für die geladene Pistole, die Franco A. Anfang 2017 im Wiener Flughafen deponierte, fand das Gericht keine entlastende Erklärung.
Richter Koller spricht den Angeklagten direkt an: „Nein, Herr A., Ihre Aufzeichnungen bleiben nicht im Metaphysischen, sie betrafen das reale Leben, das Sein von Menschen.“ Er führt unter anderem konkrete Angaben zu Personen und Adressen an. Dass er Claudia Roth „lokalisieren“ wollte. Oder die Notiz: „Asylanten Granate werfen lassen und filmen.“
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