Das Landgericht München muss über eine sogenannte Blickfangwerbung entscheiden: Werden die Kunden eines Möbelhändlers mit den groß dargestellten Preisabschlägen auf einer Anzeige in die Irre geführt?
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Die vorliegende Werbung jedenfalls bezeichnete der Rechtsanwalt der Klägerpartei, Alexander Strobel, als intransparent und für den Verbraucher"schlicht nicht verständlich". Abgebildet sind riesige Rabattzahlen in Prozent auf rotem Grund: 20 + 20, dazu noch ein Elektrogerät gratis. Und nur bis zum 21. August. Im rechten Eck des roten Feldes ist der eingekreiste Buchstabe"R" zu sehen, was wie ein amerikanisches Copyright-Zeichen wirkt.
Allerdings wird es in den Tiefen auch nicht verständlicher. Weil dort steht, dass es 20 Prozent Möbel- und Küchenrabatt gibt, zusätzlich 20 Prozent in allen Abteilungen,"was einer Gesamtminderung von 36 Prozent entspricht". Wobei wieder einige Markenprodukte vom Rabatt ausgeschlossen sind, und den gratis Geschirrspüler gibt es auch nur, wenn man eine Küche kauft, die nach Abzug aller Rabatte mehr als 4999 Euro kostet.
Wenn da stehe"20 Prozent in ALLEN Abteilungen", dann denke der Verbraucher, er erhalte 20 Prozent auf alle Produkte", sagte Rechtsanwalt Strobel. Blickfangwerbung wird so etwas genannt, wenn in großen Lettern große Versprechungen gemacht werden, die im Kleingedruckten dann zusammenschrumpfen."Es ist nicht so, dass was versprochen wird, was nicht gehalten wird", meinte hingegen die Höffner-Anwältin Katy Ritzmann.
Die Wettbewerbszentrale hatte Möbel Höffner angeschrieben, diese Werbung zu unterlassen. Als das Möbelhaus darauf nicht einging, beschritt man den Klageweg. Die 17. Kammer mit den Handelsrichtern Andreas Knaus und Jürgen Mahler machte deutlich, dass man"nach vorläufiger Einschätzung wohl der Klage stattgeben werde", so die Vorsitzende Anne-Kristin Fricke. Das Urteil soll im Januar verkündet werden.
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