Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg fordert die Staatsanwaltschaft hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten. Die Staatsanwältin sprach sich am Montag in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aus.
München - „Gute Freunde kann niemand trennen - außer wenn einer der Freunde dringend Geld braucht“, sagte Staatsanwältin Julia Wiesenbauer vor dem Landgericht München II. „Dann hört auch die beste Freundschaft auf.“
Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie für viel Geld zu verkaufen.
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