Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg hat das Landgericht München II den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden 21 und 22 Jahre alten Angeklagten gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist in zweifacher Hinsicht ungewöhnlich: Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren.
Und zweitens fordert die Anklagebehörde die gleiche Strafe für den 22 Jahre alten Deutschen, der zugegeben hat, drei Menschen erschossen zu haben und den 21-jährigen Slowaken, der die Tat zwar mitgeplant haben soll, am Tatort aber gar nicht anwesend war. Laut Anklage fuhr er seinen Freund und Mitbewohner zum Tatort und holte ihn nach den mutmaßlichen Morden wieder dort ab. Seine Verteidiger haben Freispruch vom Mordvorwurf gefordert, lediglich eine Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls räumten sie ein.Er habe „weder die Tat geplant noch Tatvorbereitungen getroffen“, hieß es im Plädoyer seiner Verteidiger in der vergangenen Woche zum Mordvorwurf.
Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen.
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