Verfassungsbeschwerde: Reporter ohne Grenzen klagt gegen Staatstrojaner staatstrojaner bnd
Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht, das dem Bundesnachrichtendienst den Einsatz eines Staatstrojaners ermöglicht. Die aktuelle Regelung – das sogenannte G10-Gesetz – sei eine Gefahr für alle Journalisten, die länderübergreifend investigativ arbeiten.
Damit will Reporter ohne Grenzen auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts revidieren. Das hatte eine erste Klage abgewiesen, weil Reporter ohne Grenzen nach Ansicht der Richter nicht nachweisen konnte, selbst von der BND-Überwachung betroffen sein. Nun argumentiert die Organisation, dass Mitarbeiter regelmäßig Kontakt zu ausländischen Journalisten, Quellen und Regierungsstellen haben – und das je nach Recherche in teils heiklen Bereichen.
Allein eine Zusage des BND, bestimmte Personen aufgrund der Tätigkeit nicht zu überwachen, sei zudem abwegig. Betroffenen könne man nicht zumuten, keinen Rechtsschutz zu erhalten, sondern Auskünften eines Geheimdienstes vertrauen zu müssen. Ein Ansatz, der laut Reporter ohne Grenzen auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde.beschlossen worden sind.
. Bei Pegasus handelt es sich um einen Staatstrojaner der israelischen NSO Group. Die Spähsoftware gilt als mächtiges Werkzeug. Besonders in der Kritik steht der Hersteller allerdings, weil auch autokratische Regime zu den Kunden gezählt haben sollen. Ob der BND einen Pegasus-Trojaner eingekauft hat, wollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem ersten Verfahren nicht prüfen. Laut
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