Oberverwaltungsgericht
Der zügige Ausbau erneuerbarer Energien ist weitestgehend Konsens. Doch dieses Ziel scheitert häufig in der Praxis - unter anderem an ausstehenden Genehmigungen. Nun verhandelt erneut das OVG.
Das in Greifswald befasst sich am Dienstag wieder einmal mit aus der Sicht von Windkraftunternehmen verschleppten Genehmigungsverfahren. Laut Gericht werden drei Untätigkeitsklagen des Projektentwicklers UKA gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg verhandelt. Der Projektentwickler wirft der Genehmigungsbehörde vor, seit 2019 nicht über Anträge entschieden zu haben. Es gehe um Windparks, die zusammen rund 85.000 Haushalte mit Strom versorgen könnten. Laut Gericht liegen derzeit 21 Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen vor. Von UKA stammen nach Firmenangaben zwölf, die teilweise zusammen mit Kooperationspartnern eingereicht worden seien.
Schon Anfang des Jahres hatte das OVG entsprechende Untätigkeitsklagen verhandelt und in einem Grundsatzurteil Behörden zur Einhaltung gesetzlicher Fristen aufgefordert. Danach waren allerdings neue Untätigkeitsklagen hinzugekommen. Das Stalu Westmecklenburg hatte jüngst erklärt, Investoren seien nicht unschuldig an Verzögerungen. So würden etwa Angebote zur Beratung nicht genutzt.
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