Leipzig: Gericht untersagt AfD-Mann Maier Amtsgeschäfte
Ein Dienstgericht hat dem als rechtsextrem eingestuften sächsischen Richter und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier vorerst die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt. Das teilte das Landgericht in Leipzig am Freitag mit. Das dort angesiedelte Dienstgericht für Richter traf die Entscheidung demnach in einem Eilverfahren, das vom Bundesland Sachsen angestrengt worden war.
„Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen“, erklärte das Gericht zur Begründung des Beschlusses. Die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei „geboten“.
Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der Wahrnehmung Maiers als „Rechtsextremist“ wegen seiner Aktivitäten beim AfD-"Flügel".
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