Weil der Senat die Krankenhäuser von Vivantes mit zusätzlichen Zahlungen stützt, zieht ein Bündnis mehrerer Träger vor das Berliner Verwaltungsgericht.
für das Erzbistum Berlin. Der frei-gemeinnützige Träger hat sich der Klage angeschlossen, Kostka verbindet damit eine grundsätzliche Frage: „Es geht um Gerechtigkeit“, sagt sie. „Wir beobachten, dass das Land Berlin als Eigentümer auftritt.“ Tatsächlich ist Vivantes kommunales Eigentum, ebenso die Charité als Universitätsklinikum. „Doch es besteht ein Interessenkonflikt, denn Berlin gleicht seit Jahren Defizite seiner Häuser mit Steuergeldern aus.
„Die Klage trägt dazu bei, dass die Verzerrungen transparent werden“, sagt Kostka. Allein die Ankündigung, klagen zu wollen, habe Klinikträger in anderen Bundesländern aufhorchen lassen. „Denn es geht auch um einen gesetzlichen Rahmen, der nicht eingehalten wird.“ Neben dem Grundrecht auf gleiche Teilhabe an einem fairen Wettbewerb sieht das Bündnis das EU-Beihilferecht und das deutsche Krankenhaus-Finanzierungsrecht verletzt.
Dass die Bundesländer diesen Prozess zugunsten ihrer eigenen Unternehmen steuern könnten, diese Sorge treibt nichtum. Bei Gesprächen mit Vertretern der Berliner Parteien im Abgeordnetenhaus gewann Ulrike Kostka jedenfalls den Eindruck, „dass die Rolle der frei-gemeinnützigen Krankenhäuser nicht gewürdigt wird“. Sie klingt kämpferisch, wenn sie sagt: „Es ist an der Zeit, dass sich etwas im System ändert.
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