noAfD-Politiker und Rechtsextemist Jens Maier darf wieder ein Richteramt einnehmen. Es wird aber gleichzeitig der Antrag gestellt, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Sachsen
DRESDEN taz | Der frühere Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier erhält am heutigen Samstag zwei Briefe. Absender ist das sächsische Justizministerium, bei dem er die ihm zustehende Rückführung in das Richteramt beantragt hatte. Maier war bei der Bundestagswahl im vorigen September mit seiner erneuten Kandidatur in Dresden gescheitert.
Parallel wird an das gleiche Dienstgericht der Eilantrag gestellt, Maier sofort bei Dienstbeginn die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen. Ein solcher Antrag müsse ausführlich begründet und objektiv belegbar sein, sagte Justizministerin Katja Meier am Freitagabend. Die rechtlichen Hürden seien außergewöhnlich hoch, man habe sie lange geprüft.
Ein solches Einschreiten auf weiteren Ebenen sei parallel weiterhin möglich, stellten Ministerin Katja Meier und Staatssekretär Mathias Weilandt klar. So könne das Landgericht Dresden als Dienstherr Maiers ein Disziplinarverfahren einleiten. Vor allem rückt nunmehr die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte noch nie angewendete Richteranklage durch ein Parlament verstärkt ins Blickfeld.
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